Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Die logopädische Behandlung gehört zur medizinischen Grundversorgung und muss von einem Haus- oder Facharzt in Form von Sprach-, Sprech-, Schluck- oder Stimmtherapie gemäß dem Förderbedarf verordnet werden.

Da die Praxis für Logopädie Somberger für alle Kassen zugelassen ist, werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) begonnen werden.
Folgende Ärzte können eine Verordnung zur Sprachtherapie, Sprechtherapie, Schlucktherapie, Atemtherapie oder Stimmtherapie ausstellen:

• Allgemeinmediziner
• Internist
• Kinderarzt
• HNO-Arzt/ Phoniater/ Pädaudiologe
• Neurologe
• Kieferorthopäde
• Zahnarzt

Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an uns wenden, denn eine private Kostenübernahme ist ebenfalls möglich.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit, wo und wie oft findet die Therapie statt?

Eine Therapieeinheit dauert 30 , 45 oder 60 Minuten. Die Therapiedauer ist abhängig vom Förderbedarf. In der Regel findet die Therapie 1-2 Mal pro Woche innerhalb der Praxisräume statt. Sie erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.
Hausbesuche sind nach ärztlicher Verordnung ebenfalls möglich.

Zuzahlungen?

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10,00 € pro Rezept plus 10% des Rezeptwertes vor. Bis dahin sind Kinder und Jugendliche von jeglichen Zuzahlungen befreit. Die entsprechenden Zuzahlungen haben die logopädischen Praxen einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen zu verrechnen.
Weitere Informationen finden Sie unter Heilmittelrichtlinien.de.

Terminvereinbarungen

Vereinbaren Sie Ihre Termine bitte immer telefonisch mit uns. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, falls wir nicht persönlich ans Telefon gehen können. Wir sind entweder in der Therapie oder bei einem Hausbesuch. Wir rufen sie so auf jeden Fall so schnell wie  möglich zurück.

Welche Unterlagen muss ich bei meinem ersten Termin mitbringen?

• eine gültige Heilmittelverordnung (Ausstellungsdatum darf nicht älter als 28 Tage sein)
• für Kinder: einen aktuellen Hörtest
• evtl. Berichte bereits stattgefundener Therapien, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie
• evtl. Berichte von Lehrer/innen, Kindergärten, sonstigen Institutionen
• evtl. Berichte von Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken

Unser Behandlungskonzept

Jede Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Diagnostik. Zusammen mit dem ärztlichen Befund bilden diese Ergebnisse die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethode.

In einem umfassenden und individuellen Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen über Ursache und Auswirkungen der Kommunikationsstörung. Anschließend legen wir gemeinsam mit Ihnen Therapieziele fest und entwickeln einen individuell abgestimmten Behandlungsplan.

In der folgenden Behandlungsphase überprüfen wir kontinuierlich die bereits erreichten Therapieziele und passen diese gegebenenfalls Ihnen oder Ihrem Kind an.

Wir legen besonderen Wert auf die Einbeziehung des sozialen Umfeldes, sowie den Austausch mit den behandelnden Ärzten und entsprechenden Institutionen wie Kindertagesstätten, Familienzentren, Schulen etc…
Die Therapien sind so unterschiedlich und vielfältig wie die Menschen, die zu uns kommen.

Haben Sie noch Fragen oder Anmerkungen?

Dann rufen Sie uns direkt an
unter der Telefonnummer:
 0 25 72/9 60 77 22